Grundsätzlich Gilt: Bitte lassen sie sich bei der Mündungshöhe Ihrer neuen Schornsteinanlage von Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister beraten.
So werden Fehler vermieden, der Schornsteinfegermeister kennt die bei Ihnen geltenden Vorschriften und Belange.
Die neuen Regelungen beziehen sich auf:
Dafür gilt:
bei Dachneigung ab 20 °
Schornsteine müssen eine Schornsteinhöhe über Dach von mindestens 40 cm aufweisen und firstnah liegen.
bei Dachneigung unter 20 °
Die Schornsteine müssen mindestens 40 cm über einem fiktiven Dachfirst liegen. Dieser Abstand zum Dachfirst kann beispielsweise per Skizze ermittelt werden.
Abstand zum Nachbarn
die Austrittsöffnung des Schornsteins im Umkreis von 15 Metern jede Lüftungsöffnung, jedes Fenster, jede Tür um mindestens 1 Meter überragen muss.