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KaminoPLAN Schornsteineinsatzrohre einlagig werden in den Stärken von 0,6 - 3,0 mm in den Werkstoffen 1.4571, 1.4404, 1.4436 oder 1.4539 gefertigt.
KaminoPLAN Schornsteineinsatzrohre einlagig werden in den Stärken von 0,6 - 3,0 mm in den Werkstoffen 1.4571, 1.4404, 1.4436 oder 1.4539 gefertigt. Durch die Blechstärken und Werkstoffe sind Ausfälle durch Korrosionsschäden unwesentlich. Für gezogene Schornsteine werden drehbare Krümmer geliefert. Aufwendige Ermittlungen der Winkelgradzahl vor der Montage sind nicht erforderlich.
KaminoPLAN Rohre mit einer Nutzlänge von 1,0 m sind einfach und schnell zu montieren. Jedes Rohr ist mit einer Einsteckmuffe von 70 mm versehen. Zu jeder Schornsteinlänge wird 1 Rohr mit Laschen für das Ablassseil geliefert. Die Rohre können auf diese Weise an der Schornsteinmündung zusammengesteckt und Meter um Meter abgelassen werden. Im Wohnungsbau werden in der Regel Rohrgewichte von nicht mehr als 25kg erreicht.
Winden und anderes Gerät ist daher meistens überflüssig. Durch die glatten Innenflächen der Rohre sind Strömungsverluste der Rauchgase minimal, Ablagerungen werden somit weitgehend verhindert.
Die dadurch mögliche Wahl eines geringeren Querschnittes, sowie die kurze Aufheizzeit des Materials schützt den Schornstein vor der Gefahr der Rauchgaskondensation. Ihre Heizung erreicht durch diese Maßnahmen einen optimalen Wirkungsgrad und entspricht in jeder Phase den heutigen Anforderungen an umweltfreundliche und wirtschaftliche Anlagen. Bei der Montage ist eine Dehnung zu berücksichtigen. Sie beträgt etwa 1cm pro 1 m Rohr.
einwandige, starre, feuchtigkeitsunempfindliche Edelstahlabgasanlage
Rohr: Werkstoff Nr. 1.4404 / Materialstärke 0,6/0,5 mm
Formteile: Werkstoff Nr. 1.4404 / Materialstärke 0,6 mm
Abgasleitung / Einsatzrohr (DIN V 18160)
Für alle Regelfeuerstätten.
Betriebsweise im Unterdruck 400 °C.
Wahlweise mit Isolierschalen und Hinterlüftung.
Lieferbar von Ø113 – 500 mm.
Klassifizierung → T400, N1, W, TR__
Bestellschein
CE Zulassung 0432-CPD-219936
Montageanleitung
Leistungsverzeichniss
Planungshinweise
Grundsätzlich ist der Bau oder die Sanierung von Schornsteinen bzw. Abgasanlagen in der Bundesrepublik Deutschland durch die untere Baubehörde genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig.
Vertreter der Baubehörde ist der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister, der bereits in der Planungsphase der Baumaßnahme eingeschaltet werden sollte, um mit ihm auch Anzahl und Lage der notwendigen Prüföffnungen festzulegen.
Bei der Planung und Montage von Abgasanlagen gelten die einschlägigen baulichen Vorschriften und Regelwerke des Bundeslandes und des Bundes. Insbesondere die Landesbauordnung, die Feuerungsverordnung zur Landesbauordnung, die DIN 18160, die EN 1443, und die Anforderungen der Zulassung bzw. CE-Zertifizierung sind in jedem Fall einzuhalten.
Nach den VDE Richtlinien müssen größere elektrisch leitende Baugruppen im und am Gebäude entweder in eine vorhandene Blitzschutzanlage einbezogen sein, oder es muss eine Erdung / Potentialausgleich mit einem Mindestquerschnitt von 50 mm² hergestellt werden. Es ist sinnvoll, den Potentialausgleich im Fußbereich der Abgasanlage durch einen Fachbetrieb anbringen zu lassen. Richtlinie für die Abführung von Kondensat sind die Merkblätter A115 und M251 der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. (ATV), St. Augustin. Entscheidend sind jedoch die wasserrechtlichen Vorschriften der Länder und Satzungen der unteren Wasserbehörde der Gemeinde.
Nach der Erfassung aller für die Dimensionierung der Abgasanlage notwendigen Daten, wird über eine Berechnung nach EN 13384-1 für die ordnungsgemäße Funktion der Abgasanlage erforderliche Querschnitt der Abgasleitung ermittelt. Es ist dringend zu empfehlen, den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister vor der Durchführung der Sanierung zu kontaktieren.